Beratung und Service für das Handwerk

Ärztlicher Stempel ist kostenlos

Wer aktiv etwas für seine Gesundheit tut, wird häufig dafür von seiner Krankenkassen mit einem Bonus belohnt. Bestandteil der Bonusprogramme ist meistens auch die Inanspruchnahme von ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. Um die Aktivität zu
dokumentieren, brauchen Patienten von ihrem Arzt eine Bestätigung im Bonusheft.

Das führte in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen, weil einige Ärzte für ihre Unterschrift eine Gebühr verlangten, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden konnte. Eine eindeutige Regelung dafür gab es bisher nicht. Damit ist jetzt Schluss, wie Maritta Goll, Geschäftsführerin der IKK classic in der Region Mittlerer Oberrhein-Nordschwarzwald mitteilt: „Der neue Bundesmantelvertrag Ärzte, auf den sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt haben, regelt unter anderem nun auch die Vergütung für diese ärztliche Dienstleistung.“

Seit 1. Oktober 2013 gilt: Wird das Bonusheft zur Dokumentation der gesundheitsfördernden Aktivitäten dem Arzt in dem Quartal vorgelegt, in dem die Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat, sind seine Unterschrift und der Praxisstempel für den Patienten kostenlos. Wird die Bestätigung hingegen erst in einem späteren Quartal erbeten, kann die Praxis eine Gebühr verlangen, die der Patient als Selbstzahlerleistung aus der eigenen Tasche begleichen muss.

Deshalb der Tipp der IKK classic: Das Bonusheft gleich zum Vorsorgetermin mitnehmen und direkt nach der Untersuchung um die ärztliche Unterschrift bitten. So können keine Punkte verloren gehen und die Bestätigung durch den Arzt ist definitiv kostenlos.