BAG-Entscheidung zur Übertstundenvergütung
Der Unternehmerverband Deutsches Hadnwerk (UDH) informiert über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, dass unabhängig von der EuGH- Rechtsprechung zur Etablierung eines Arbeitszeiterfassungssystems dem Arbeitnehmer immer noch die Darlegungslast in einem Überstundenvergütungsprozess obliegt. Das ist langjährige Rechtsprechung und das bleibt auch vorerst so. Das BAG hat in dem Urteil klargestellt, dass die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Arbeitszeitmessung keine Auswirkungen auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hat. Zunächst muss der Arbeitnehmer seine Überstunden vortragen. Hier genügt es, wenn er angibt an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet hat. Aber im zweiten Schritt muss der Arbeitnehmer darlegen, dass die Überstunden