Aktuell

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BAG-Entscheidung zur Übertstundenvergütung

Der Unternehmerverband Deutsches Hadnwerk (UDH) informiert über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, dass unabhängig von der EuGH- Rechtsprechung zur Etablierung eines Arbeitszeiterfassungssystems dem Arbeitnehmer immer noch die Darlegungslast in einem Überstundenvergütungsprozess obliegt. Das ist langjährige Rechtsprechung und das bleibt auch vorerst so. Das BAG hat in dem Urteil klargestellt, dass die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Arbeitszeitmessung keine Auswirkungen auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hat. Zunächst muss der Arbeitnehmer seine Überstunden vortragen. Hier genügt es, wenn er angibt an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet hat. Aber im zweiten Schritt muss der Arbeitnehmer darlegen, dass die Überstunden

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Corona: Ohne Symptome keine Lohnfortzahlung

Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Wiedereinführung der telefonischen Arbeitsunfähigkeit (vgl. dazu ZDH-Rundschreiben Nr.105/22 vom 4. August 2022) bestätigt der G-BA nunmehr auch die vielfach vertretene Rechtsauffassung, dass symptomlos mit Corona infizierte Personen nicht automatisch arbeitsunfähig erkrankt sind. „Angesichts von häufig milden oder auch symptomlosen Verläufen bei Infektionen mit einer Omikron-Variante – anders als in vorherigen Coronawellen mit häufig schwereren Verlaufsformen – sind zudem Patienten ohne Symptome in aller Regel nicht arbeitsunfähig. Eine häusliche Isolation wird in diesen Fällen alleine infektionsrechtlich begründet. Diese Patientinnen und Patienten sollten sich deshalb an die zuständigen Gesundheitsämter wenden.“ Um zu einem sinnvollen

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Wahl

Bundeskabinett beschließt zwei Energiesicherungs-Verordnungen

Das Bundeskabinett hat am 24.08.2022 zwei Energiesicherungsverordnungen beschlossen und darin Maßnahmen zur Energieeinsparung festgelegt. Unterstützend bietet der ZDH im Rahmen der Energiewechsel-Kampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Ende Oktober/ Anfang November 2022 sieben Webinare zu Energieeffizienzsteigerungsmaßnahmen an. <<<zum Weiterlesen hier klicken>>> ZDH-RS Energiesicherungsverordnung_Beschluss und Energiewechsel.._ Bild: Pixabay      

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E-Handwerk: Photovoltaik wird als Geschäftsfeld ausgebaut

Die Elektrohandwerksunternehmen entwickeln ihre Geschäftsfelder entsprechend der Kundennachfrage weiter und sorgen so für den Ausbau moderner regenerativer Energien und leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Auf die Frage „sind Sie auch im Geschäftsfeld Photovoltaik aktiv“, antworteten gut 47 Prozent heute mit ja. Darüber hinaus gaben knapp 37 Prozent der Betriebe an, dieses Geschäftsfeld besetzen zu wollen. Dies ist bemerkenswert, denn viele Betriebe hatten sich ab 2013 aufgrund der Einführung des sog. PV-Deckels bzw. der drastischen Absenkung der Einspeisevergütung sowie einem massiven Preis¬verfall der PV-Module, aus diesem Geschäftsfeld weitgehend zurückgezogen. „Immer mehr Kunden verstehen, dass das Gebäude

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Wiedereinführung der telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

Die Landesregierung hat die aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg (CoronaVO BW) bis zum 19.09.2022 verlängert: <<<zur aktuelle Verordnung hier klicken>>> Eine inhaltliche Änderung erfolgte nicht. Die bestehenden Corona-Basisschutzmaßnahmen werden somit bis 19.09.2022 fortgeführt. Unter anderem besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen von (Atemschutz-)Masken bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), in Arztpraxen oder in Einrichtungen und Fahrzeugen sowie an Einsatzorten des Rettungsdienstes. Aufgrund der gegebenen Corona-Infektionszahlen sowie der anstehenden Erkältungs- und Grippesaison wurde die Wiedereinführung der befristeten Möglichkeit einer telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen bis zum 30.11.2022 mit sofortiger Wirkung beschlossen. Die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten ist hiernach

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Digitales Berichtsheft – Für und Wider

Das Berichtsheft kann auch in digitaler Form geführt werden. Welche Apps man dafür nutzen kann, welche Vorteile und Herausforderungen der elektronische Ausbildungsnachweis mit sich bringt und was dies für Ausbilder und Azubis in der Praxis bedeutet, hierüber gibt der folgende Artikel aus der Deutschen Hadnwerks Zeitung einen Überblick. Lange Zeit mussten Auszubildende ihr Berichtsheft zwingend in Papierform und händisch unterschrieben dem Prüfungsausschuss vorlegen. Obwohl seit Oktober 2017 auch die elektronische Form erlaubt ist, ist das analoge Berichtsheft im Handwerk noch immer vorherrschend. Ausbildungsberater Michael Knauer sieht allerdings, dass die Nachfrage steigt. In der Praxis erlebt er, dass sich die überwiegend

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