
Landesregierung erweitert Testmöglichkeiten
Schnelltests mit Bescheinigung sind künftig auch direkt beim Dienstleister vor Ort möglich. Der Einsatz von Schnelltests ist neben den AHA-Regeln und Kontaktbeschränkungen sowie der Impfkampagne eine wesentliche Maßnahme zur Pandemiebekämpfung. So ist der Nachweis eines negativen Schnelltestergebnisses in manchen Bereichen bereits Voraussetzung für den Zugang zu einer Einrichtung (z. B. zoologische und botanische Gärten) oder für die Wahrnehmung einer Dienstleistung (z. B. Friseurbesuch). Hier gilt in Baden-Württemberg bereits seit dem 19. April, dass Menschen, die doppelt geimpft sind bzw. von einer Corona-Infektion genesen sind, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt, weitgehend mit negativ getesteten Personen gleichgestellt werden. Auch für