Aktuell

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EU Sanierungspflicht für Wohnhäuser abgesagt: So geht es weiter

Lange hat die EU-Politik über eine neue Europäische Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) diskutiert. Sie soll dafür sorgen, dass Gebäude energieeffizienter werden. In der Debatte war auch eine Sanierungspflicht. Die Pflicht ist für Wohnhäuser nun allerdings vom Tisch. Geeinigt haben sich Europaparlament und Länder auf gemeinsame Ziele und Etappen, die zu einem klimaneutralen Gebäudebestand führen sollen. Was bedeutet das für Deutschland? <<<hier weiterlesen>>>   Quelle: DHZ Deutsche Handwerks Zeitung Bild: Kreishandwerkerschaft

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Arbeits- und Pausenzeiten: Das gilt rechtlich

Bürokratie in Perfektion – der Kaffee-Irrsinn

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Ermäßigung der Mehrwertsteuer im Bereich der Gastronomie rückgängig gemacht und es muss wieder unterschieden werden. Dann gilt: Verzehr im Haus: 19 Prozent, Verzehr außer Haus: sieben Prozent. Davon betroffen sind dann auch Bäckereien und Konditoreien. Mit der Reduzierung der Mehrwertsteuer wollte die Bundesregierung den Gastronomiebereich während der Corona-Pandemie unterstützen. Was erschwerend hinzukommt: es gibt dann auch wieder Ausnahmen, besser gesagt, steuerrechtlich unterschiedliche Bewertungen. Und das macht gerade den Bäckereien und Cafés das Leben so schwer. Beispiel für den deutschen Steuerwahnisnn gefällig? Am Beispiel Kaffee zum Mitnehmen lässt sich das sehr gut veranschaulichen. Der

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Geldwäsche: Registrierungspflicht ab 1. Januar 2024

Noch in diesem Dezember müssen sich betroffene Handwerker im Meldeportal „goAML“ zur Geldwäscheprävention eintragen. Die Pflicht zur Registrierung besteht ab 1. Januar 2024. Davon betroffen können auch Handwerksunternehmen sein, wenn sie zur Geldwäscheprävention verpflichtet sind. Wenn Handwerksbetriebe zur Geldwäscheprävention verpflichtet sind, müssen sie in Bezug auf ihre Auftraggeber besondere Sorgfaltspflichten beachten. Darauf weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks hin (ZDH). Bei Verdacht auf Geldwäsche sollten Handwerker dann eine Meldung im elektronischen Meldeportal „goAML“ abgeben. Diese Meldung sei nur möglich, wenn sich das Handwerksunternehmen vorher selbst dort registriert hat. Bisher war diese Meldung nicht vorgeschrieben. Nun wird sie ab 1. Januar

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software

Online-Workshop: KI – ChatGPT Einsatz im Handwerk

Einladung zum Online-Workshop „KI – ChatGPT“ Der Workshop bietet eine umfassende Einführung in die Welt von „ChatGPT“ und ist für Einsteiger sowie bereits Fortgeschrittene gleichermaßen geeignet. Anhand praxisnaher Beispiel wird gezeigt, zu was Künstliche Intelligenz (KI) schon heute imstande ist. Dabei werden reale Anwendungsfälle und Szenarien gezeigt, damit erlernte Fähigkeiten sofort im eigenen Betrieb angewandt werden können. Termin: Dienstag, 27. Februar 2024, 17.00 – 18.30 Uhr Teilnahmegebühr: 35 EUR/Betrieb – es sind mehrer Teilnehmer pro Betrieb erlaubt (Rechnungsstellung nach erfolgter Anmeldung) Anmeldung per Mail an info@kh-pforzheim.de Wenn Sie mehr zum Workshop erfahren möchten, klicken Sie nachfolgenden Link an: Ausschreibung ChatGPT

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Kooperationsprojekt MINKT+ geht an den Start

Haben Sie noch genügend geeignete Auszubildende? Oder suchen Sie noch? Werden Sie Teil von MINKT+ in Pforzheim und Enzkreis und gewinnen Sie durch Ihre Kooperation an diesem innovativen Projekt Ihre Fachkräfte für die Zukunft. WAS ERWARTET SIE? * MINKT+ wird auf mehreren Plattformen zu finden sein, um die Reichweite und den Bekanntheitsgrad von MINKT+ und den teilnehmenden Unternehmen immer mehr zu vergrößern. Somit werden Ihre Chancen um ein Vielfaches erhöht, Jugendliche und ihre Eltern zu erreichen, um für die Ausbildung bei Ihrem Unternehmen zu werben. * Ebenso wird über das Projekt MINKT+ eine eigene Plattform, welche noch in Arbeit ist,

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Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen zum 1. Dezember 2023

Der Bundestag hat am 20. Oktober 2023 im Rahmen des Mautänderungsgesetzes die Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen zum 1. Dezember 2023 beschlossen. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Mautsätze durch die sogenannte „CO2-Anlastung“ ab 7,5 t Gesamtmasse. Zudem erfolgen Änderungen im Bereich der Definition der mautrelevanten Fahrzeuggesamtmasse einschließlich „abgelasteten“ Fahrzeugen. Für Betriebe ist ab dem 1. Dezember 2023 folgendes zu beachten: In der neuen Fassung des Mautänderungsgesetzes wird nicht mehr auf die „zulässige Gesamtmasse“ (F.2 Zulassungsbescheinigung Teil I) sondern auf die „technisch zulässige Gesamtmasse“ tzGm (F.1 Zulassungsbescheinigung Teil I) Bezug genommen. Daraus resultierend können bei sogenannten „abgelasteten“ Fahrzeugen Gewichtsanpassungen entstehen. Dieser

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