„Fünf Tage bezahlter Bildungsurlaub, das können die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks schlicht nicht leisten“, sagte Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle zur entsprechenden Gewerkschaftsforderung. Er sei enttäuscht vom halbherzigen Einwand des Ministerpräsidenten bei der DGB-Bezirkskonferenz am Samstag in Stuttgart, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft dürfe aber nicht beeinträchtigt werden. Er erwarte eine eindeutige Ansage und forderte: „Die Landesregierung muss auf das geplante Bildungsfreistellungsgesetz verzichten.“
Mehr als unnötige Bürokratie sei von diesem Gesetz nicht zu erwarten, befürchtet Möhrle. Schon heute weise Baden-Württemberg im Bundesvergleich die höchsten Teilnahmeraten an beruflicher Weiterbildung auf: „Und das ganz ohne Bildungsfreistellungsgesetz.“ Möhrle: „Unsere Betriebe wissen auch so, dass sie auf topqualifizierte Fachkräfte angewiesen sind, sie hätten sonst beim Kunden schlechte Karten.“ Die berufliche Weiterbildung sei deshalb vielerorts durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geregelt.
Es sei aber nicht die Aufgabe des Arbeitgebers, für die politische oder ehrenamtliche Weiterbildung der Mitarbeiter geradezustehen, monierte Möhrle. Dies sei Privatsache der Mitarbeiter und gehöre in die Freizeit. Anstatt ein bürokratisches Gesetz zu beschließen, solle die Landesregierung lieber darüber nachdenken, wie die Weiterbildungsbeteiligung von geringer Qualifizierten und älteren Beschäftigten nachhaltig gefördert und gesteigert werden kann. Das lasse sich nicht per Gesetz verordnen. Der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT) gab dem Ministerpräsidenten deshalb den Rat: „Schuster bleib‘ bei deinen Leisten.“