Beratung und Service für das Handwerk

Die neue Datenschutzgrundverordnung DSGVO

Beitragsbild_Rechtliches

Am 25. Mai d.J. treten die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft *). Daraus ergeben sich für alle Betriebe neue Verpflichtungen im Hinblick auf die digitale Verarbeitung personenbezogener Daten. Deren Nichtbeachtung kann nicht nur Bußgelder (Art. 83 DSGVO) von bis zu 4 % des erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres nach sich ziehen (s. auch unten Ziff. 9), sondern birgt auch die Gefahr in sich, wegen Verstößen gegen die DSGVO abgemahnt zu werden. Die für die Praxis wichtigsten Verpflichtungen einschl. Umsetzungshinweisen stellen wir als pdf.dateien im geschlossenen Mitgliederbereich unter Sonder-Dokumente ein. Ergänzend dazu finden Sie dort auch die vom Zentralverband des
Deutschen Handwerks (ZDH) hierfür entwickelten Muster und Formulare, um eine einfachere Handhabung zu ermöglichen.

Also, einfach mit Ihren persönlichen Zugangsdaten unter ´Nur für Mitglieder´ einloggen und unter ´Sonder-Dokumente´ die beiden pdf.Dateien ‚Datenschutzgrundverordnung DSGVO‘ runterladen.