Härtefallkommission Land Baden-Württemberg

Für den Fall, dass ein Auszubildender oder ein Mitarbeiter Ihres Betriebes ins Ausland abgeschoben werden soll (Asylverfahren), können Sie sich an die sog. Härtefallkommission des Landes Baden-Württemberg im Innenmis.

Die Härtefallkommission kann in Fällen, in denen nach ihren Feststellungen dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen, ein Härtefallersuchen an das Innenministerium Baden-Württemberg richten. Dieses entscheidet dann, ob auf Grund des Härtefallersuchens gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde angeordnet wird, den Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/