Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle forderte die Justizminister der Länder, die heute zu ihrer Frühjahrskonferenz in Stuttgart zusammenkommen, zu einer raschen Reform des Gewährleistungsrechtes auf: „Produktmängel und die daraus resultierenden Kosten dürfen nicht weiter zu Lasten der Handwerker gehen, die Haftungsfalle muss weg.“
Wenn der Handwerker beim Kunden Material einbaut und sich im Nachhinein herausstellt, dass dieses Material mangelhaft war, dann schnappt die Falle zu. Der Handwerker ist dann gegenüber dem Kunden verpflichtet, das mangelhafte Material auszubauen, neues Material zu beschaffen und wieder einzubauen. Vom Lieferanten kann der Handwerker nur das neue Material verlangen. Möhrle: „Auf den Kosten für den Ausbau des mangelhaften und den Einbau des neuen Materials bleibt er jedoch sitzen, obwohl er den Mangel nicht zu verantworten hat.“
Es sei einfach eine Frage der Gerechtigkeit, diese Gesetzeslücke zu beseitigen, sagte Möhrle weiter. Zwar habe die Große Koalition dieses Manko erkannt und in ihrem Koalitionsvertrag eine gesetzliche Regelung versprochen. Aber gute eineinhalb Jahre später liege immer noch kein Gesetzentwurf auf dem Tisch. Überlegungen, die Haftung der Lieferanten zu begrenzen, erteilte er eine scharfe Absage: „Das Gesetz muss klar und eindeutig formuliert sein, es darf keine Schlupflöcher und Hintertürchen geben.“ Denn sonst ziehe der Handwerker wieder den Kürzeren.
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