Der Ministerrat hat beschlossen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von Berufsschülern, die während des Blockunterrichts entstehen, vollständig zu übernehmen – bis auf einen kleinen Eigenanteil der Schüler für die so genannte häusliche Ersparnis. Bisher hatte das Land die Unterbringungskosten lediglich in Höhe von sechs Euro und seit Herbst 2015 in Höhe von 12 Euro täglich bezuschusst.
Die Erstattung der Kosten soll rückwirkend zum Schuljahresbeginn 2016/17 erfolgen. Das Land hat hierfür rund 18 Millionen Euro zusätzlich im Haushalt 2017 bereitgestellt. Allerdings wird sich die Erstattung verfahrenstechnisch noch etwas hinziehen.
Damit entspricht das Land einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. Juni 2016. „Mit dieser Entscheidung stärken wir die Attraktivität der beruflichen Ausbildung und verbessern die Situation von Schülerinnen und Schülern, die auf eine auswärtige Unterbringung angewiesen sind“, erläuterte Kultusministerin Susanne Eisenmann die Entscheidung. „Unser bewährtes duales Ausbildungssystem soll möglichst vielen Schülerinnen und Schülern offen stehen, deshalb bin ich froh, dass wir diese Hürde nun beseitigt haben“ so die Ministerin weiter.
Details zur Umsetzung werden in einer Verwaltungsvorschrift geregelt sein, die momentan vom Kultusministerium erarbeitet wird. Nach den unserer Kreishandwerkerschaft vorliegenden Informationen ist der Erlass zum März 2017 zu erwarten. Sobald Näheres bekannt ist, werden wir hierüber berichten.
Verschiedene Verbände haben sich im Schulterschluss mit dem Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT) seit langem dafür eingesetzt, dass die Internatskosten auch während des Berufsschulbesuchs vom Land übernommen werden und sieht in dieser politischen Entscheidung nun seine Forderung erfüllt. „In Zeiten des Fachkräftemangels drückt die Landespolitik mit dieser Entscheidung ihre Wertschätzung für die duale Ausbildung aus und sendet damit wichtige Signale an die Gesellschaft“ so Joachim Butz, Ausbildungspolitischer Sprecher der Kreishandwerkerschaft.