Mit der TRGI 2018 werden verschiedene Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung von 2008 wirksam. So ändert sich beispielsweise der Nachweis für die Verbrennungsluftführung. Da die TRGI momentan die einzige technische Regel ist, die ein Nachweiseverfahren für raumluftabhängige Feuerstätten, einschließlich für Feuerstätten für feste Brennstoffe, aufweist, wird künftig seitens des Schornsteinfegerhandwerks allgemein ein entsprechender Nachweis für die ausreichende Verbrennungsluftversorgung gefordert werden.
Sowohl im Zusammenhang mit dem neuen Verbrennungsluftnachweisverfahren, als auch mit anderen Änderungen in der TRGI ergeben sich neue Anforderungen an Monteure/KD-Monteure bei der Installation von Gasanlagen bzw. bei der Wartung von raumluftabhängigen Gasgeräten.
Unter anderem werden anhand von Beispielen aus der Praxis, die Vorgaben der TRGI erläutert und deren Konsequenzen für das tägliche Arbeiten vor Ort aufgezeigt. So werden neben dem umfangreichen Thema der Luftdichheit von Gebäuden und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für den Betrieb von raumluftabhängigen Gasfeuerstätten auch grundlegende Problemstellungen, wie z. B.
- der Geltungsbereich der TRGI bzw. anderer wesentlicher Vorschriften bei Gasanlagen,
- Belastungs-/Dichtheitsprüfung von Gasleitungen im Niederdruckbereich,
- Verwendung von Bauprodukten,
- Notwendigkeit einer Anlaufstrecke und deren Konsequenzen bei der Störungsbeseitigung bzw. Wartung
- Anforderungen an Gasgeräte in Deutschland bzw. Vorgaben des Baurechts bei deren Verwendung
- das Thema Gasschläuche und Gassteckdosen bei z. B. Gasherden, Gaskamine
- gleichzeitiger/wechselseitiger Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten und luftabsaugenden Anlagen
- v. m.