Vor dem ersten Lohn benötigen Arbeitgeber einige Informationen vom neuen Azubi. Aber was tun, wenn die steuerliche Identifikationsnummer fehlt?
Jedes Jahr im August und September starten die neue Lehrlinge mit ihrer Ausbildung. Um in Punkto Azubi insbesondere lohnsteuerlich auf der sicheren Seite zu stehen, sollte der Ausbildungsbetrieb im Vorfeld einige Dinge abfragen.
Vor der ersten Lohnabrechnung sollte der Arbeitgeber seinen Auszubildenden nach seiner Kirchenzugehörigkeit, nach seinem Geburtsdatum und nach seiner Identifikationsnummer fragen. Außerdem sollte er sich bescheinigen lassen, dass es das erste Dienstverhältnis für den Azubi ist. Bei Ausbildungsgehältern bis zu 1.000 Euro im Monat fallen bei Lohnsteuerklasse I grundsätzlich keine Steuern an.
Bei der Frage nach der Identifikationsnummer wird so mancher Azubi nicht wissen, was das ist und woher er sie bekommen soll. Die Identifikationsnummer wurde bereits vor Jahren allen Bundesbürgern vom Bundeszentralamt für Steuern aus dem Postweg zugeschickt. Die Eltern des Azubis müssten irgendwo Post mit der Identifikationsnummer haben. Finden die Eltern die Nummer nicht, kann diese erneut beim Bundeszentralamt für Steuern angefordert werden.
Die erneute Anforderung der Identifikationsnummer kann unter dem folgenden Link erfolgen: https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html
Die Identifikationsnummer bekommt jeder Bundesbürger – egal wie alt – ein einziges Mal im Leben ausgestellt. Diese Identifikationsnummer ändert sich während des Lebens nie wieder und bleibt auch nach dem Tod erhalten. So ist das Finanzamt über alle steuerlichen Aktivitäten (steuerliche Erfassung, Umzug, etc.) eines Bürgers im Bilde. dhz
Quelle: dhz Deutsche HandwerksZeitung 24.08.2018