Beratung und Service für das Handwerk

Wie Handwerker an Überbrückungshilfen kommen können

Die Bundesregierung will mit Überbrückungshilfen von 25 Milliarden Euro Unternehmen helfen, die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind. Interessierte Handwerker können in den nächsten Tagen die Anträge stellen. Anders als bei den Soforthilfen führt der Weg zu den Corona-Zuschüssen jedoch über den Steuerberater.

Nachdem Bundestag und Bundesrat die Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Milliarden Euro für die von der Corona-Krise besonders betroffene Unternehmen beschlossen haben, können interessierte Handwerksbetriebe in den nächsten Tagen und Wochen die Anträge stellen. „Wir Steuerberater stehen für unsere Mandanten in den Startlöchern und unterstützen sie in der Antragstellung“, sagt der Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer Volker Kaiser. Die Bundessteuerberaterkammer stehe im ständigen Kontakt mit dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium und informiere die Steuerberater über neue Entwicklungen. Denn anders als bei den Soforthilfen müssen krisengeschüttelte Unternehmen diesmal über ihren Steuerberater einen Antrag auf die entsprechenden Zuschüsse stellen. Nicht zuletzt soll so Subventionsbetrug vermieden werden. Den bisherigen Plänen zufolge soll die Antragstellung schon in den ersten Juliwochen möglich sein. Stichtag für das Ende der Antragsfrist ist der 31. August und Ende der Auszahlungsfrist ist der 30. November 2020.

Generell stehen die Zuschüsse branchenübergreifend allen Unternehmen und Soloselbstständigen zur Verfügung, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind. Es sind aber nur diejenigen antragsberechtigt, deren Umsätze im April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen sind. Auch dürfen sie Ende 2019 noch keine Schwierigkeiten gehabt haben. War ein Unternehmen im April 2019 noch nicht am Start, werden die Monate November und Dezember 2019 für den Vergleich herangezogen.

Ist ein Unternehmen förderberechtigt, kann es für die Fördermonate Juni, Juli und August dieses Jahres Zuschüsse zu bestimmten Fixkosten erhalten. Die Höhe hängt dabei von geschätzten beziehungsweise tatsächlichen Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahresmonat ab. Die nichtrückzahlbare finanzielle Hilfe kann dann zwischen 40 und 80 Prozent der förderfähigen Fixkosten je Monat ausmachen. Für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern (Stichtag: 29. Februar 2020) beträgt der maximale Zuschuss 9.000 Euro, bei bis zu zehn Mitarbeitern sind es 15.000 Euro für drei Monate. Bei größeren Unternehmen können es bis zu 150.000 Euro für drei Monate werden.

Wie die Bundessteuerberaterkammer hervorhebt, können Unternehmen die Antragsstellung beschleunigen, indem sie rechtzeitig Kontakt zu ihren Steuerberatern aufnehmen und die Unterlagen gut vorbereiteten. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu seien so bald wie möglich auf der Website der Bundessteuerberaterkammer einsehbar.

Die Steuerberater werden das Zahlenwerk auf Plausibilität prüfen. „Es wird dann die Aufgabe des Steuerberaters sein, die Anträge an die entsprechende Stelle auf Länderebene weiterzuleiten“, sagte Kaiser weiter. Dabei wird die Antragstellung teilweise über dieselben Stellen laufen wie die Soforthilfen, teilweise über andere, wie es im Bundeswirtschaftsministerium weiter heißt. Gegebenenfalls wird das Bundesprogramm noch durch länderspezifische Förderkomponenten ergänzt. So will beispielsweise Baden-Württemberg auf Antrag „einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen“, wie das Wirtschaftsministerium in Stuttgart mitteilte. Damit sollen insbesondere Soloselbständige unterstützt werden.

Nachfolgend Link eines eigens eingerichteten Portals, mit dem auch das Antragsverfahren durchgeführt werden kann:
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Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung <newsletter@deutsche-handwerks-zeitung.de>