Beratung und Service für das Handwerk

🎾 Spiel, Satz und Sieg für das Handwerk & unsere Ehrenämtler*innen in Deutschland! 🎉🚀

Dank der Ausnahmeregelung von der Mitteilungsverordnung bei Ehrenamtsvergütungen haben das Bundesministerium der Finanzen und die Länder einen wichtigen und richtigen Schritt gemacht: Handwerksorganisationen sind von der Mitteilungspflicht gemäß § 93a Abs. 2 Satz 1 AO ausgenommen. Ein echter Erfolg – nicht nur für das Handwerk, sondern besonders für alle, die sich mit großem Engagement ehrenamtlich einbringen. 🛠️🤝

 

🔍 Was bedeutet das konkret?

Die Mitteilungspflicht nach § 93a AO verpflichtet bestimmte Stellen, dem Finanzamt Zahlungen an Dritte mitzuteilen. Berufskammern sind davon jedoch ausdrücklich ausgenommen – mit gutem Grund: Sie sollen gegenüber privatrechtlichen Organisationen nicht benachteiligt werden. Zudem berücksichtigt der Gesetzgeber das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Kammern und ihren Mitgliedern.

 

👉 Wer zählt zu den Berufskammern?

Zwar ist der Begriff gesetzlich nicht abschließend definiert, doch laut Finanzverwaltung zählen dazu neben den Handwerkskammern auch:

 

Unsere Innungen und wir, die Kreishandwerkerschaften! 🫶🏻

 

Diese Klarstellung ist wichtig. Denn gerade in Kreishandwerkerschaften und Innungen übernehmen viele ehrenamtlich Engagierte zentrale Aufgaben:

 

Leitung von Gremien

Mitwirkung in Prüfungs- und Schlichtungsausschüssen Organisation des Innungslebens Vertretung von Ausbildungsinteressen Unterstützung des Handwerks in der Region

 

🧭 Warum war die Ausnahme notwendig?

Eine Mitteilungspflicht für ehrenamtliche Vergütungen hätte nicht nur Bürokratie geschaffen, sondern auch ein fragwürdiges Signal gesendet:

Wie groß ist das staatliche Informationsinteresse bei oft symbolischen Zahlungen?

 

Diese Frage wurde – zu Recht – gestellt und anerkannt.💪🏻

 

⚠️ Wichtig:

Die persönliche Pflicht zur Angabe von Ehrenamtsentschädigungen in der Steuererklärung bleibt weiterhin bestehen. Die Ausnahme betrifft nur die automatische Mitteilungspflicht der Organisationen.

 

⚖️ Statt neuer Reglementierungen brauchen wir Wertschätzung für Engagement. Dieser Fall zeigt: Vertrauen und Transparenz sind mehr wert als ein zusätzlicher Paragraph.

 

💪 Fazit:

Ein starkes Zeichen für das Ehrenamt im Handwerk – und ein Beleg für die Wirkung engagierter politischer Interessenvertretung.

Für das Handwerk. Für unsere Selbstverwaltung. Für unsere gemeinsame Zukunft. 💙