Beratung und Service für das Handwerk

Integrationsfachdienst Nordschwarzwald

Anbei finden Sie Informationen über das Serviceangebot der einheitlichen Beratungsstelle für Arbeitgeber im Falle von Integration behinderter Menschen.

Die einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber ist seit dem 01.01.2022 in Kraft getreten und seitdem gesetzlich verankert (§ 185a SGB IX). Zu den Aufgaben gehören:

• Information, Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
• Überparteiliche, leistungsträgerübergreifende Beratung der Arbeitgeber zu nötigen Förderleistungen (Lotsenfunktion).
• Das proaktive Werben Ausbildungsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung anzubieten.

Wir bieten ein niederschwelliges und kostenloses Beratungsangebot für Arbeitgeber

Integrationsfachdienst Nordschwarzwald
Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber
Jörg-Ratgeb-Str. 23 Pforzheim, 75173 Pforzheim
Telefon: +49(711)25 08 32 301
Telefax: +49(711)25 08 32 390

christina.seefelder@ifd.3in.de