
Erhöhung der Wertgrenzen in der VOB/A
der durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen gefasste Beschluss zur Erhöhung der Wertgrenzen in der VOB/A ab 1. Januar 2026 wurde nun im Bundesanzeiger veröffentlich (BAnz AT 16.12.2025 B7). Ab dem 1. Januar 2026 werden die Wertgrenzen wie folgt angehoben: • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf 150.000 Euro ohne Umsatzsteuer • Freihändige Vergaben auf 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer • Direktaufträge auf 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer Die differenzierende Dreiteilung der Wertgrenzen für unterschiedliche Gewerke für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb in § 3 a Absatz 2, Ziff. 1 VOB/A wird gestrichen. Quelle: ZDH v. 18.12.2025




