Für Handwerksbetriebe, die größere Nutzfahrzeuge in ihrem Fuhrpark haben, wird die Ausweitung der Lkw-Maut zum 1. Oktober 2015 relevant. Ab 1. Oktober 2015 wird der Geltungsbereich der Lkw-Maut auf dem mautpflichtigen Streckennetz auch auf Fahrzeuge zwischen 7,5 und 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ausgedehnt. Bei dieser Ausweitung ist zu beachten, dass auch Fahrzeuge mit geringerem Gewicht in die Mautpflicht fallen können, wenn die 7,5-Tonnen-Grenze durch mitgeführte Anhänger überschritten wird.
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