Geldwäsche zählt zur organisierten Kriminalität und ist ein Straftatbestand. Auch Handwerksbetriebe können unwissentlich zur Geldwäsche missbraucht werden. Zudem gibt es z. B. die Verpflichtung für Betriebe, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, sofern sie insgesamt 10 Mitarbeiter in den Bereichen Aquise, Kasse, Kundenbuchhaltung, Verkauf und Vertrieb einschließlich Leitungspersonal beschäftigen.
Eine kostenfreie Broschüre des Bundesverbands gesamtdeutscher Banken erläutert die wesentlichen Punkte des Geldwäschegesetzes und zeigt, worauf im Umgang mit Geschäftspartnern zu achten ist.