Beratung und Service für das Handwerk

Spitzenausgleich für Strom- und Energiesteuer

Veränderte Anforderungen zur Gewährung des Spitzenausgleichs für Strom- und Energiesteuer sind ein brennendes Thema für Betriebe aus dem Produzierenden Gewerbe im Handwerk. Wer im Jahr 2014 rückwirkend Erstattungen für 2013 beantragen möchte, muss noch in diesem Jahr Maßnahmen nach der neuen Spitzenausgleicheffizienzsystemverordnung (SpaEfV) einleiten.

Während eine Handreichung des ZDH Details und Hintergründe erläutert, dient ein vom Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT) gemeinsam mit den Handwerkskammern des Landes erstelltes Merkblatt als praktische Anleitung. Ein zugehöriges Exeltool hilft, eigene Berechnungen durchzuführen.

Mehr zu diesem Thema bzw. Infos, wie Sie am besten gleich vorgehen müssen erhalten Sie hier:
www.handwerk-bw.de/uploads/tx_rdepublications/bwht-merkblatt-spitzensteuerausgleich.pdf