Beratung und Service für das Handwerk

Kfz-Versicherung: Kleinflottenkonzepte für Innungsmitglieder

In der Kfz-Versicherung naht das Fristende (Kündigungsfrist: 30. November 2020) für alle diejenigen, die ihren Versicherer zum 1. Januar 2021 wechseln möchten. „Fahren“ Sie im wahrsten Sinne des Wortes auf unsere Vorteile für Handwerker ab. Als berufsständischer Versicherer des Handwerks haben wir passende Kleinflottenkonzepte und attraktive Vorteile für Innungsmitglieder!

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