Seit Ende letzten Jahres gelten für Inkassounternehmen – wie im Übrigen auch für Rechtsanwälte – teils neue Regeln und Pflichten. Ob nun in Form der Vergütung oder der Veränderung im Zwangsvollstreckungsrecht. Ab dem 01.11.2014 folgt eine weitere rechtliche Veränderung, welche im Fall der Nichtbeachtung empfindliche Bußgelder mit sich bringt.
In diesem Fall handelt es sich um Pflichtangaben, die im ersten Mahnschreiben gegenüber dem Schuldner z.B. Forderungsgrund, Vertragsdatum, Verzugs- und Zinsangaben ausgewiesen werden müssen.
Für ausführlichere Informationen zu diesem und weiteren genannten Veränderungen im Inkasso würden wir Sie gerne zu einem kleinen Vortrag einladen.
Referent:
Udo Brückner (Verband der Vereine Creditreform)
Termin/Ort:
24.07.2014, 13:00 – 15:00 Uhr in Pforzheim
Anmeldungen erbeten per Mail an vertrieb@pforzheim.creditreform.de
oder direkt über www.creditreform-pforzheim.de