Die Mindestlohnkommission hat über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Demzufolge soll der Mindestlohn mit Wirkung
– zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro brutto, und
– zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto
stufenweise erhöht werden. Der Vorschlag der Mindestlohnkommission muss noch durch eine Rechtsverordnung umgesetzt werden.
Quelle: MD 07/2018 LIV Kfz-Gewerbe Bande-Württemberg