Das Corona-Virus greift weiter um sich. Wir wollen Sie heute über die wichtigsten Fragen informieren und Ihnen die notwendigen Materialien an die Hand geben.
A) Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Hinweise zum Corona-Virus
Nach Auftreten des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) hat die Weltgesundheitsorganisation am 30. Januar 2020 den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. In Deutschland sind mittlerweile eine Vielzahl an Infektionen bestätigt worden. Eine Pandemie kann Auswirkungen auf die Wirtschaft und Betriebe in Deutschland haben. Für den Arbeitgeber besteht eine generelle Fürsorgepflicht, diese betrifft die Prävention von Krankheiten. Darunter fallen vor allem die Aufklärung über Risiken und Symptome sowie die Aufsicht über die Einhaltung von Hygiene- und Gesundheitsvorschriften.
Auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums erhalten Sie tagesaktuelle Informationen zum Corona-Virus: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Hinweise des Robert Koch-Instituts zu Hygieneverhalten, Infektionsschutz und Tipps erhalten Sie unter https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html
Auch bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen ins Ausland sollte auf Prävention geachtet werden.
B) Wirtschaftliche Hilfe bei Corona-Virus durch Kurzarbeitergeld, Bürgschaften und Kredite
Informationen Über die Möglichkeit, wirtschaftliche Unterstützung in Form von Kurzarbeitergeld durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten SIe unter der Hotline 0800 45555 20. Das Kurzarbeitergeld kann gegenüber der örtlichen Arbeitsagentur bei Auftragsengpässen durch das Corona-Virus beantragt werden.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, durch den Verband der Deutschen Bürgschaftsbanken, als eine erste wirtschaftliche Hilfe bei Lieferengpässen oder anderweitiger Ausfälle (Aufträge, die nicht rechtzeitig erfüllt werden) zur Überbrückung für Kredite, Bürgschaften zu erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) analysiert die Auswirkungen auf die Lieferketten und die Produktion in Deutschland, aber auch die Beeinträchtigungen im Handel und im Tourismus. Informationen für Unternehmen erhalten Sie hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html
Folgende Hotlines stehen Ihnen darüber hinaus zur Verfügung:
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Corona Virus (Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.):
Telefon: 030 346465100
Montag – Donnerstag
8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 16:00 Uhr
Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Corona Virus:
Telefon: 0 30 18615 1515
Montag – Freitag
9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Hotline zu Fördermaßnahmen:
Förderhotline: 03018615 8000
Montag – Donnerstag
9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Weitere wichtige Hinweise in Bezug auf den Umgang mit dem Virus, insbesondere auch aus arbeitsrechtlicher und unternehmerischer Sicht, finden Sie auf einer speziell hierfür eingerichteten Sonderseite des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):
Informationen aus gesundheitlicher Sicht zum Corona-Virus erhalten Sie tagesaktuell auch auf der Infoseite der IKKclassic: