Die Arbeitszeiterfassung ist Pflicht – und das nicht erst, wenn das Bundesarbeitsministerium eine neue gesetzliche Grundlage dafür geschaffen hat. Noch ist es Arbeitgebern selbst überlassen, in welcher Form sie Arbeitszeiten erfassen. Welche Möglichkeiten es gibt – und welche davon rechtlich zu empfehlen und praktikabel für kleine Handwerksbetriebe sind.
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Quelle: dhz deutsche handwerks zeitung online
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