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AU – Neuregelungen zur technischen Fahrzeugüberwachung

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Bonn, 12. August 2020. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die vorgeschlagenen Neuregelungen zur technischen Fahrzeugüberwachung. Sie sind Bestandteil eines Verordnungsentwurfs des Bundesverkehrsministeriums. Die Änderungen wurden unter anderem notwendig, weil künftig auch die Abgasuntersuchung (AU) als beigestellter Teil zur Hauptuntersuchung (HU) unter akkreditierten Bedingungen stattfinden muss. Zu diesem Zweck errichtet der dem ZDK angehörende Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) gegenwärtig ein Qualitätsmanagementsystem.

„Der Entwurf des Verkehrsministeriums zielt darauf ab, dass die bewährte Zusammenarbeit zwischen dem Kfz-Gewerbe und den Überwachungsinstitutionen fortgesetzt werden kann“, erklärte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. „Die Überwacher führen wie bisher die HU durch, und wir stellen weiterhin die AU als Teiluntersuchung bei“, fügte Karpinski hinzu. Unter Rückgriff auf die bereits durchgeführte AU könne der Prüfingenieur sich auf den Kern der HU konzentrieren. So würden Leerlauf und Wartezeiten vermieden, auch im Interesse der Kunden.

Wilhelm Hülsdonk, ZDK-Vizepräsident und als Bundesinnungsmeister Vorsitzender des BIV, ergänzte: „Wir stehen ohne Wenn und Aber zur weiterhin partnerschaftlichen Aufgabenteilung mit den Überwachungsinstitutionen. Der Verordnungsentwurf macht diese Zusammenarbeit im dualen System zukunftsfest. Das ist eine gute Lösung für das Kfz-Gewerbe, für die Überwacher und für die Autofahrer.“ Er hoffe zuversichtlich, so Hülsdonk abschließend, dass der Bundesrat dem Entwurf im September zustimme. Es sei von entscheidender Bedeutung, dass mit der seit langem erwarteten Verordnung endlich Rechtssicherheit für alle Beteiligten und deren weiteres Handeln geschaffen werde.

Pressemeldung
Ulrich Köster, Pressesprecher
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Franz-Lohe-Straße 21, 53129 Bonn