Seit dem 15. Juni können Mitarbeiter baden-württembergischer Handwerksbetriebe wieder ohne Einreisebescheinigung (Attestation de déplacement international dérogatoire) und ohne eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Corona-Symptomen nach Frankreich einreisen. Für grenzüberschreitende Aufträge bedeutet dies eine große Erleichterung.
Mitzuführen sind bei einfachem Auftrag:
-Auftragsbestätigung in französischer Sprache, welche den „unaufschiebbaren/dringend erforderlichen“ Charakter und die Länge der Dienstleistung beschreibt.
-Entsendemeldung SIPSI
-A1-Bescheinigung
-Personalausweis oder Reisepass
-Bau/Ausbau: Carte BTP
Mehr Infos – auch zu anderen europäischen Ländern – erhaltenSie unter nachfolgendem Link:
(Quelle: BWHT-Mitglieder_Service 22.06.2020)