(Gemeinsames Schreiben der Bundesministerien für Bildung und Forschung – Wirtschaft und Energie – Arbeit und Soziales)
Das Bundeskabinett hat gestern die Eckpunkte für ein Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen.
Damit setzen wir eine wichtige Vereinbarung aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket um und greifen die Arbeit der Allianz für Aus- und Weiterbildung auf. Unser gemeinsames Ziel ist es, einen Schutzschirm für Ausbildungsplätze aufzuspannen, damit junge Menschen auch in Zeiten der Krise gute Ausbildungsperspektiven haben. Gleichzeitig schaffen wir Anreize, auch weiterhin in den Fachkräftenachwuchs zu investieren. Das Konjunktur- und Zukunftspaket vom 3. Juni 2020 sieht dafür insgesamt 500 Millionen Euro vor.
Mehr als 95 Prozent aller Ausbildungsbetriebe im dualen System sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie haben über 70 Prozent der bestehenden Ausbildungsverhältnisse abgeschlossen (rd. 950.000). Doch gerade diese Leistungsträger unseres Ausbildungssystems sind vielfach besonders von den Härten der Corona-Pandemie betroffen. Hier sehen wir uns als Bundesregierung besonders gefordert.
Mit fünf zielgerichteten Maßnahmen unterstützen wir ausbildende KMU, die von der Krise besonders betroffen sind und trotzdem ihre wichtige Aufgabe als Ausbildungsbetriebe wahrnehmen.
Halten diese KMU ihr Ausbildungsniveau im Vergleich zu den drei vorherigen Jahren stabil oder schaffen sogar zusätzliche Ausbildungsplätze, können sie mit dem Bundesprogramm Prämien erhalten: Für jeden Ausbildungsvertrag, der für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossen wird, gibt es 2.000 Euro; bzw. 3.000 Euro bei zusätzlichen Ausbildungsplätzen.
Wenn ein Ausbildungsbetrieb weiterhin ausbildet, also Auszubildende sowie deren Ausbilder nicht in Kurzarbeit bringt, obwohl er krisenbedingt einen erheblichen Arbeitsausfall verzeichnet, dann wird er kräftig unterstützt: Für jeden Monat, in dem der Arbeitsausfall bei mindestens 50 Prozent liegt, übernimmt der Staat 75 Prozent der BruttoAusbildungsvergütung.
Unser Anliegen ist es, dass Auszubildende in ihren Betrieben und damit in ihrer gewohnten Arbeits- und Lernumgebung bleiben können. Dort, wo dies vorübergehend oder sogar dauerhaft nicht mehr möglich ist, brauchen wir Alternativen. Die Krise darf nicht zu ungewollten Ausbildungsabbrüchen führen. Deswegen erhält ein KMU, das Auszubildende aus insolventen KMU übernimmt, pro Auszubildendem eine Förderung in Höhe von 3.000 Euro, sofern die Insolvenz Folge der Pandemie ist.
Zudem fördern wir KMU und Ausbildungsstätten, die Auszubildende im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung zeitweise ausbilden. Die Einzelheiten einer solchen Förderung, wie zum Beispiel die Höhe der Zuschüsse, sollen zunächst – so wie es vom Koalitionsausschuss beschlossen wurde – im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert werden.
KMU, die eine Berufsausbildung in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen, sind unter den oben genannten Voraussetzungen ebenfalls in das Bundesprogramm einbezogen.
Mit diesen Maßnahmen stellen wir sicher, dass das Erfolgsmodell „duale Ausbildung“ auch in Krisenzeiten Bestand hat. Denn die Fachkräfte, die heute nicht ausgebildet werden, würden unserer Wirtschaft morgen fehlen.
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung für dieses wichtige Vorhaben!
Anja Karliczek Peter Altmaier Hubertus Heil
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