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Ausbildungsprämie im Rahmen der Coronakrise

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Das uns freundlicherweise von unserer Bundestagsabgeordneten Katja Mast zugesandte Ergebnis des Koalitionsbeschlusses bezüglich eines coronabedingten  Konjunkturpakets (v. 03.06.2020) beinhaltet auch eine Ausbildungsprämie für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre Ausbildungsleistung aufrechterhalten bzw. diese sogar noch ausweiten. Wörtlich heißt es im uns schrifltich vorliegenden Beschlusspapier:

Der Lernerfolg von Auszubildenden soll auch in der Pandemie nicht gefährdet werden. KMU (kleine mittelständische Unternehmen), die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbundoder Auftragsausbildung erhalten. Die Details der Durchführung einer solchen Verbundoder Auftragsausbildung werden im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert. Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten entsprechend der gemeinsamen Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung vom 26.5. eine Übernahmeprämie.

 

Das gesamte Konjunkturpaket finden Sie hier: Koalitionsausschuss03Jun2020