Aufgrund der Corona-Krise nehmen viele Handwerksbetriebe Kurzarbeitergeld in Anspruch. Doch was gilt für Auszubildende? Diese sind zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen, werden aber anders behandelt als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Details dazu gibt es beim Zentralverband des Deutschen Handwerks.
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