
Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird erneut ausgeweitet
Wie Anfang Dezember diesen Jahres vom Koalitionsausschuss angekündigt, hat das Bundeskabinett am 17. Dezember 2025 die Verlängerung offiziell beschlossen. Mit der sogenannten Vierten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird die Bezugsdauer auch im Jahr 2026 auf bis zu 24 Monate verlängert – längstens bis zum 31. Dezember 2026. Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, können damit weiterhin über die reguläre Bezugsdauer von zwölf Monaten hinaus Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten in Anspruch nehmen. Auch eine Fortführung der Kurzarbeit über den 31. Dezember 2025 hinaus ist möglich. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für neu beginnende Kurzarbeit wieder die




