Gute Nachrichten für angehende Handwerksmeister: Nach Plänen von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka sollen sie künftig mehr staatliche Fortbildungsförderung erhalten. Den entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett Mitte Oktober gebilligt.
Ziel des Meister-BAföGs ist es, ausgebildete Fachkräfte zu unterstützen, die sich weiterqualifizieren wollen. Die dafür notwendigen Maßnahmen sollen dank des finanziellen Zuschusses leichter mit Beruf und Familie vereinbar werden. Für Alleinstehende steigen die maximalen Unterhaltsbeiträge ab dem 1. August 2016 von 697 auf 768 Euro im Monat. Für Verheiratete mit einem Kind klettert der Fördersatz von 1.122 auf 1.238 Euro, bei zwei Kindern von 1.332 auf 1.473 Euro. Alleinerziehende erhalten 1.003 statt 907 Euro. Wer die Abschlussprüfung einesMeisterkurses besteht, soll zudem künftig 30 Prozent seines Darlehens erlassen bekommen (bisher 25 Prozent).
Hoch qualifizierte Fachkräfte werden im Handwerk in den kommenden Jahren mehr denn je benötigt. Das Handwerk begrüßt daher, dass die Meisterfortbildung in höherem Maße als bisher staatlich unterstützt wird. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht bei der Förderung sogar noch Luft nach oben. Dort heißt es, man habe sich gerade mit Blick auf den 30-Prozent-Bonus ein noch deutlicheres Zeichen gewünscht, um für den Führungskräftenachwuchs einen größeren Anreiz zu schaffen.
Wer förderberechtigt ist, wie hoch die Förderung ist und wie diese beantragt werden kann, erklärt das Bundesministerium für Bildung und Forschung in einem kompakten Flyer, abrufbar unter www.bmbf.de/publikationen/index.php?P=137#pub