
Handwerkerrechnung absetzen: Neue Voraussetzung 2025
Privatkunden, die in ihrem Haushalt Handwerker oder selbstständige Dienstleister – zum Beispiel Gebäudereiniger – beauftragen, können auch 2025 in ihrer Steuererklärung eine Steueranrechnung beantragen. Doch Achtung: Seit 2025 gibt es hier eine Neuerung. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und für haushaltsnahe Dienstleistungen findet sich in § 35a EStG. Für Handwerkerleistungen winkt eine Steueranrechnung von 20 Prozent der abgerechneten Arbeitsleistung. Der Maximalbetrag beträgt jedoch 1.200 Euro pro Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Für haushaltsnahe Dienstleistungen (Fensterreinigung, Gartenfirma, ambulanter Pflegedienst) gibt es auf Antrag eine Steueranrechnung von 20 Prozent der Arbeitsleistung. Hier sind es maximal 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs.