Aktuell

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Phishing im Namen der SoKa-Bau

Die SoKa-Bau warnt auf auf ihrer Internetseite https://www.soka-bau.de/ vor Phishing-Emails: “Aktuell erhalten einige Empfänger gefälschte E-Mails mit der Aufforderung zur Registrierung. Diese E-Mails haben den Absender „arbeitgeber@soka-bau.live“. Bitte löschen Sie diese und klicken Sie auf keinen Link. E-Mails von SOKA-BAU kommen immer von einem Absender „@soka-bau.de“. Bei Fragen oder zur Verifizierung einer Nachricht von uns wenden Sie sich bitte an unseren Kundensupport.” Bitte beachten Sie: Die Soka-Bau schickt grundsätzlich keine EMails. Sie nutzt die Post. Schreiben der SoKa-Bau enthalten immer eine Betriebsnummer. Nutzen Sie nicht die Links in der Email. Löschen Sie diese. Quelle: Karlheinz Efkemann|21. Januar 2025|Startseite, Unternehmensführung, Recht

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Fortschritte beim Bürokratieabbau

Die Landesregierung Baden-Württembergs hat angesichts des hohen Drucks auf Wirtschaft und Kommunen verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Bürokratie abzubauen und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Die Entlastungsallianz beschleunigt den Abbau bürokratischer Hürden jetzt mit einem weiteren Entlastungspaket mit über 50 Maßnahmen. Im Entlastungspaket III enthalten sind zum Beispiel: Die Pflicht zum Auslegen oder Aushängen des Ladenöffnungsgesetzes entfällt. Dadurch werden Inhaber von Verkaufsstellen entlastet. Zudem entfällt die Verpflichtung des Inhabers, ein Verzeichnis über Namen, Tag, Beschäftigungsart und -zeiten der an Sonn- und Feiertagen beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Verpflichtung, ein Verzeichnis über Freistellungszeiten zu führen, entfällt ebenfalls. Die aktuellen Vorschriften des Jugendschutzes müssen gemäß

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Kostenloses ELSTER-Tool für E-Rechnungen

ELSTER bietet ein praktisches und kostenloses Tool an, mit dem Sie elektronische E-Rechnungen in ein lesbares Format umwandeln können. Dieses Tool ist besonders hilfreich, um die Verarbeitung und Prüfung der Dokumente (Eingangsrechnungen) zu erleichtern.👉 Zum Tool: E-Rechnung bei ELSTER Bild: Pixabay

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Eine Kolumne aus dem Handwerk

„Die Handwerksbrille“  Wir möchten heute eine spannende Kolumne vorstellen und laden herzlich dazu ein diese zu entdecken.  Peter Haas, Hauptgeschäftsführer von HANDWERK BW präsentiert:  >>Durch die Brille des Handwerks<< Text und Quelle: Peter Haas, Handwerk BW – Hauptgeschäftsführer

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Handwerkerrechnung absetzen: Neue Voraussetzung 2025

Privatkunden, die in ihrem Haushalt Handwerker oder selbstständige Dienstleister – zum Beispiel Gebäudereiniger – beauftragen, können auch 2025 in ihrer Steuererklärung eine Steueranrechnung beantragen. Doch Achtung: Seit 2025 gibt es hier eine Neuerung. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und für haushaltsnahe Dienstleistungen findet sich in § 35a EStG. Für Handwerkerleistungen winkt eine Steueranrechnung von 20 Prozent der abgerechneten Arbeitsleistung. Der Maximalbetrag beträgt jedoch 1.200 Euro pro Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Für haushaltsnahe Dienstleistungen (Fensterreinigung, Gartenfirma, ambulanter Pflegedienst) gibt es auf Antrag eine Steueranrechnung von 20 Prozent der Arbeitsleistung. Hier sind es maximal 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs.

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Neujahrsempfang der Handwerkskammer: Ein Fest des Miteinanders und der Zukunft

Der diesjährige Neujahrsempfang der Handwerkskammer Karlsruhe im Bénazetsaal im Kurhaus Baden-Baden war ein gelungener Auftakt ins neue Jahr und zog rund 500 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Bildung und Verwaltung an. In festlichem Ambiente und bei ausgelassener Stimmung bot die Veranstaltung einen einzigartigen Rahmen für den Austausch und das Netzwerken. Stark vertreten war dabei die Region Pforzheim-Enzkreis (Bild). Im Mittelpunkt stand die Vorstellungen des neu gewählten Kammervorstands. Auf Kreishandwerksmeister Frank Herrmann, frisch gewählter stellvertretender Kammerpräsident kommt dabei künftig eine entscheidende Rolle in der Führung des Kammer zu. Ebenso wie auf Timo Gerstel, der als wieder gewähltes Vorstandsmitglied weiter frischen Wind in

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