Es wird daran erinnert, dass die Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung am 31.03.2023 ausgelaufen ist. Nunmehr wird diese seit Beginn der Corona-Krise in der meisten Zeit bestehende Regelung vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht mehr verlängert. Zu berücksichtigen ist aber, dass die Versicherten nach den bestehenden Regelungen weiterhin eine Krankschreibung per Videosprechstunde erhalten können.
Gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft begrüßt auch das lokale Handwerk nachdrücklich das Auslaufen der Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung. Denn diese war ein pandemiebezogenes Ausnahmeinstrument. Unserer Meinung nach muss eine persönliche ärztliche Untersuchung Grundlage für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit sein.