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Corona-Verordnung: Auslegungshinweise angepasst

Das Landeswirtschaftsministerium hat seine Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung aktualisiert. Unter anderem ist Bäckereien und Metzgereien unter Beachtung von Hygienestandards die Bewirtung zum Verzehr an Ort und Stelle wieder erlaubt.

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