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Corona: Welche Regelungen gelten während der Weihnachtsferien?

Wir möchten Sie an dieser Stelle über die aktuelle Änderung bezüglich der Corona-Testung der Schüler und Schülerinnen während der Weihnachtsferien informieren.
Schülerinnen und Schüler unterliegen in der unterrichtsfreien Zeit, also auch während der Weihnachtsferien, keiner regelmäßigen Reihentestung in der Schule, mit der Folge, dass sie nicht mehr automatisch als getestet gelten. Für Schülerinnen und Schüler, bis einschließlich 17 Jahre, ist in der unterrichtsfreien Zeit daher der Zutritt unter Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis gestattet. Dies gilt auch in Fällen von 2G+.