Seit dem 01.01.2015 gibt es in Deutschland einen bundeseinheitlich geregelten gesetzlichen Mindestlohn. Mit Wirkung zum 01.01.2019 beträgt dieser 9,19 EUR (brutto) pro Arbeitsstunde und wird zum 01.01.2020 auf 9,35 EUR (brutto) angehoben.
Neben dem reinen Betrag gibt es aber noch zahlreiche andere gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn, die es zu beachten gilt.
Hierzu hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einen umfassenden Informationsflyer herausgebracht. Mitgliedsbetriebe können diesen im geschlossenen Bereich unter Sonder-Dokumente / Gesetzlicher Mindestlohn herunterladen.