Beratung und Service für das Handwerk

DSGVO – Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Gesetzeslücke

Seit Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nun schon in Kraft. Zahlreiche Betriebsinhaber und Mitarbeiter haben im vergangenen Jahr an den Grundseminaren/Workshops zur DSGVO bei der Kreishandwerkerschaft oder ihrem Verband teilgenommen.

Seither hat sich einiges getan in Sachen Datenschutz. Vieles wurde klarer geregelt und es gibt auch schon erste Grundsatzentscheidungen/Urteile zu bestimmten Sachverhalten.

Gezeigt hat sich aber eines ganz deutlich: wichtig ist, dass sich jeder Betrieb mit der Materie beschäftigt und seine Mitarbeiter für das Thema sensibilisiert. Und ganz wichtig ist, dass jeder Betrieb sein ganz persönliches Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellt und griffbereit hat.

Viele Betriebe tun sich aber schwer mit der Frage „Was muss eigentlich alles in ein entsprechendes Verzeichnis an Daten aufgenommen werden?“

Um hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen und den Betrieben eine Hilfestellung an die Hand zu geben, bietet die Kreishandwerkerschaft den Mitgliedsbetrieben der Innungen einen Workshop an, wo diese Frage und der entsprechende Sachverhalt geklärt und das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemeinsam erarbeitet werden.

Zielgruppe: Chefs/Chefinnen sowie verantwortliche Mitarbeiter/innen in Sachen Datenschutz, insbesondere auch Teilnehmer/innen der letztjährigen Workshops zur DSGVO – damalige Teilnahme ist aber keine Grundbedingung für dieses Seminar.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt (max. 25 Personen) – es zählt der Eingangsstempel Ihrer Anmeldung. Hierfür verwenden Sie bitte nachfolgenden Meldebogen.

 

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