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eAU für Arbeitgeber erst nächstes Jahr

Gesetzgeber verschiebt Verfahren zur digitalen Weiterleitung der Arbeitsunfähigkeitsdaten auf 1. Januar 2023

Die Anwendung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern wurde vom Gesetzgeber auf den 1. Januar 2023 verschoben – geplant war ursprünglich, dass ab dem 1. Juli 2022 Krankenkassen die Krankmeldungen ihrer Versicherten elektronisch an deren Arbeitgeber melden.
Bis dieses Verfahren nun am 1. Januar 2023 eingeführt wird, müssen Vertragsärzte bis Ende 2022 zweigleisig fahren: Neben der Übermittlung der eAU an die Krankenkassen, die weiterhin stattfindet, müssen sie ihren Patientinnen und Patienten eine Papierbescheinigung zur Weiterleitung an den Betrieb ausstellen. Das heißt, Beschäftigte sind bis Ende des Jahres weiterhin verpflichtet, ihre AU-Bescheinigungen ihrem Arbeitgeber vorzulegen.
Es gibt jedoch ein Pilotverfahren für Betriebe: Seit 1. Januar 2022 können Betriebe, die technisch dazu in der Lage sind, die AU-Daten ihrer Beschäftigten elektronisch bei deren Krankenkassen abrufen.

Da das Thema eAU in den Betrieben oft noch für Unklarheit sorgt, bietet die IKK classic zu diesem Themenkomplex im zweiten Halbjahr 2022 kostenlose Online-Seminare an. Termine, Informationen und Anmeldung unter  <<< hier klicken >>>

Quelle: Pressemitteilung IKKclassic vom 24.04.2022