Beratung und Service für das Handwerk

Erhöhung der Wertgrenzen für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte

Das Innenministerium hat in einem Schreiben vom 21.05.2024 an die Regierungspräsidien mitgeteilt, dass die Wertgrenzen für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte im kommunalen Bereich befristet erhöht werden. Die Erhöhung der Wertgrenzen gilt befristet bis zum 31.12.2026. Für die im E-Handwerk besonders relevanten Bauvergaben gelten ab sofort (abweichend von §3a VOB/A in Verbindung mit Nummer 2.1.1 VergabeVwV) folgende Wertgrenzen:
1. Direktaufträge: bis zu 10.000 Euro
2. Freihändige Vergaben: bis zu 100.000 Euro
3. Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb: 1.000.000 Euro

Die weiteren Wertgrenzen und Details können Sie dem Schreiben sowie der aktualisierten Übersicht des Wirtschaftsministeriums entnehmen. Die mit Schreiben des Innenministeriums vom 01.09.2022 für Direktaufträge festgesetzten Wertgrenzen verlieren damit ihre Geltung. Die Erhöhung der Wertgrenzen folgt einem Vorschlag der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg von Wirtschafts- und kommunalen Landesverbänden mit der Landesregierung, an der das Handwerk in Baden-Württemberg beteiligt ist.

Für mehr Infos Dokument anklicken:

066_Wertgrenze_Kommunalbereich