der durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen gefasste Beschluss zur Erhöhung der Wertgrenzen in der VOB/A ab 1. Januar 2026 wurde nun im Bundesanzeiger veröffentlich (BAnz AT 16.12.2025 B7).
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Wertgrenzen wie folgt angehoben:
• Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf 150.000 Euro ohne Umsatzsteuer
• Freihändige Vergaben auf 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer
• Direktaufträge auf 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer
Die differenzierende Dreiteilung der Wertgrenzen für unterschiedliche Gewerke für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb in § 3 a Absatz 2, Ziff. 1 VOB/A wird gestrichen.
Quelle: ZDH v. 18.12.2025