Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt ab dem 01.01.2026 – mit Ausnahme von Getränken – der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Der ZDH hat hierzu Informationen für die Betriebe der Lebensmittelgewerke zusammengestellt.
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Bild: KH Pforzheim-Enzkreis