Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat auf Grundlage der Corona-Verordnung in der Fassung vom 17.04.2020 entschieden, die Notbetreuung an Kitas und Schulen fortzuführen.
Nachdem das wirtschaftliche Leben nun wieder langsam hochgefahren wird, wurde darüber hinaus vom Land entschieden, die Notbetreuung ab dem 27.04.2020 auszuweiten, damit Eltern, die einer präsenzpflichtigen Arbeit nachgehen, entlastet werden.
Die Notbetreuung soll in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte stattfinden.
Damit ein Kind in die Notbetreuung aufgenommen werden kann, ist eine Anmeldung sowie eine Zusage der Schule oder Kindertagesstätte notwendig.
Mehr hierzu erfahren Sie auf der Internetseite der Stadt Pforzheim unter:
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