Wie uns mitgeteilt wurde, hat das EU-Parlament beschlossen, dass erst ab 2015 die neue Ausweitung der Handwerkerausnahme in Kraft tritt. Das EU-Parlament hatte im Januar 2014 bereits die Änderungen der europäischen Tachografenverordnung verabschiedet. Darin wurde der Radius der Handwerkerausnahme von 50 auf 100 km verdoppelt. Diese Regelung tritt allerdings erst ab dem 02. März 2015 in Kraft.
Quelle: Holzbau & Ausbau, 10/2014