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Euro-5-Fahrverbote: Handwerksfahrzeuge müssen ausgenommen werden

Die Landesregierung hat sich auf streckenbezogene Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Stuttgart geeinigt, wie Presseberichten zu entnehmen ist. Diese sollen im Luftreinhalteplan der Stadt ergänzt werden und ab 1. Januar 2020 gelten. Da die vier genannten Straßen – neben der Bundesstraße 14 am Neckartor auch die Hohenheimer, die Heilbronner und die Hauptstätter Straße – alle wichtige Einfallstraßen sind, werden die Einschränkungen für Betroffene erheblich sein, befürchtet der Baden-Württembergische Handwerkstag.

„Die nun offensichtlich drohenden Fahrverbote für Euro-5-Diesel kommen einem zonalen Fahrverbot gleich, weil es für die Betroffenen kaum noch möglich sein wird, die Innenstadt zu erreichen. Gerade im Handwerk gibt es viele Betriebe, die zur Auftragserledigung aus dem Umland in Metropolen ein- und ausfahren müssen. Dabei hatte die grün-schwarze Landesregierung flächendeckende Fahrverbote Ende Juni noch ausgeschlossen. Wo bleibt da die Verlässlichkeit? Eine Ausnahmeregelung für Handwerksbetriebe mit Euro-5-Dieselfahrzeugen ist zwingend notwendig“, kritisiert Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.

Die seit 1. Januar 2019 bestehende Ausnahmeregelung für Handwerker mit Euro-4-Dieselfahrzeugen und schlechter müsse auch für Euro-5-Diesel gelten. Diese zentrale Forderung müsse Eingang in eine neue Ergänzung des Luftreinhalteplans finden. Es könne nicht sein, dass das Handwerk die langjährigen Versäumnisse von Politik und Autoherstellern ausbaden müsse, so Reichhold. „Denn nach wie vor tut sich in Sachen Hardware-Nachrüstung nichts Konkretes. Unseren Handwerksbetrieben ist nicht geholfen, wenn die Politik zwar eine Förderung zusagt, aber nicht auf schnelle Umsetzung drängt. Wir erwarten deshalb, dass Euro-5-Dieselfahrzeuge unbefristet weiter fahren dürfen, bis Nachrüstungen für diese Fahrzeuge rechtssicher geklärt und entsprechende Konditionen verhandelt wurden“, fordert Reichhold abschließend.

 

Pressemeldung BHWT vom 22.07.2019