Wer ist von der Erweiterung der Maut betroffen?
• Von der Erweiterung der LKW-Maut sind alle Fahrzeuge betroffen, deren technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) größer 3,50 t und kleiner 7,50 t ist und die zum Güterkraftverkehr eingesetzt werden können.
Ändert sich dadurch auch etwas bei Fahrzeugen ab 7,50 t tzGm?
• Nein, für diese Fahrzeuge gibt es zum 1. Juli 2024 keine Änderungen. Die neuen Regelungen betreffen nur die Fahrzeuge größer 3,50 t und kleiner 7,50 t tzGm.
Wo gilt die LKW-Maut?
• Die LKW-Maut fällt auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen (auch innerorts) an. Alle anderen Straßen sind mautfrei.
Was gilt bei Nutzung eines Anhängers?
• Entscheidend ist das Motorfahrzeug. Liegt dieses unter der tzGm von 3,50 t, ist auch die Kombination mit einem Anhänger mautfrei. Liegt das Motorfahrzeug über 3,50 t tzGm, ist die gesamte Kombination mautpflichtig.
Was ist die Handwerkerausnahme?
• Handwerksbetriebe sind in der Regel nicht im Güterverkehr unterwegs. Es wird meistens nur das Material transportiert, das zur Ausübung des Handwerks benötigt wird. Die Fahrzeuge können aber theoretisch auch für andere Zwecke eingesetzt werden.
• Damit für Fahrten zur Ausübung des Handwerks keine Maut bezahlt werden muss, können Handwerksbetriebe ihre Fahrzeuge bei Toll Collect zu sog. Handwerkerausnahme anmelden. Somit werden diese Fahrzeuge beim Passieren von Kontrollbrücken als nicht mautpflichtig erfasst und nur in Einzelfällen zu physischen Kontrollen ausgeleitet. Hier gilt es, die entsprechenden Regelungen zu beachten.
• Ausführliche Informationen zur Handwerkerausnahme finden Sie unter: www.toll-collect.de
Welche Nachweise müssen bei Kontrollen erbracht werden?
• Der Fahrer sollte Nachweise zum Unternehmen mitführen, wie Gewerbeanmeldung, eventuell Kopie der Handwerkskarte, sowie eine Kopie des Kunden-/Reparaturauftrags, aus dem der Grund des Fahrzeugtransports hervorgeht.
Benötige ich ein Mautgerät?
• Ist das Fahrzeug eines Handwerksbetriebs ausschließlich bzw. fast ausschließlich im Rahmen der Handwerkerausnahme unterwegs, benötigt man kein Mautgerät. Eine mautpflichtige Fahrt kann auch online vor Fahrtbeginn gemeldet werden. Informationen zu den Möglichkeiten der Mautabrechnung finden Sie unter www.toll-collect.de oder www.svg.de
• Bei wiederkehrenden mautpflichtigen Fahrten empfehlen wir die Nutzung eines Mautgeräts. Das Handling ist dann einfacher und flexibler. Sobald ein Fahrzeug mautpflichtig ist, sind alle Fahrten auf den entsprechenden Straßen mautpflichtig! Die Verantwortung dafür liegt beim Fahrzeughalter.
• Ist das Fahrzeug mit einem Mautgerät ausgerüstet, wird die Fahrt automatisch erfasst. Bei mautpflichtigen Fahrzeugen ohne Mautgerät (der Halter nutzt die Onlineanmeldung oder App) müssen notwendige Fahrten mit dem Fahrzeughalten abgestimmt werden. Sonst droht dem Halter ein Bußgeldverfahren.
Abschließende Bemerkung:
Mit der Erweiterung der LKW-Maut und Einführung der Handwerkerausnahme betritt sowohl das Handwerk als auch das BALM und Toll-Collect Neuland. Wie stark die gemeldeten Fahrzeuge kontrolliert werden und wie oft es zu Unstimmigkeiten kommt, muss die Praxis in den nächsten Monaten zeigen. Man sollte sich aber schon jetzt um die Sache kümmern, um auf der sicheren Seite zu sein.
Unter nachfolgenden Links erfahren Sie alles, was Sie über die neue Mautregelung ab dem 01. Juli 2024 wissen wollen:
https://www.svg.de/maut/deutschland/lkw-maut-ab-35-t
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/lkw-maut.html