betont Maritta Goll, Geschäftsführerin der IKK classic in der Region Mittlerer Oberrhein-Nordschwarzwald. Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt in allen Mitgliedsstaaten der EU und einigen weiteren Ländern. Dort sind gesetzlich Versicherte nach den Bestimmungen des Gastlandes abgesichert. Dennoch ist es sinnvoll, sich vor der Reise mit den Gegebenheiten des Urlaubslandes zu beschäftigen, rät Goll.
Gesundheitssysteme sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Es kann sein, dass der Patient trotz Vorlage der EHIC oder eines Auslandskrankenscheins die Behandlungskosten zunächst selbst tragen muss. Maritta Goll empfiehlt deshalb, zusätzlich eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen.
Müssen die Behandlungskosten sofort bezahlt werden, dann sollte man sich eine genau spezifizierte Rechnung geben und quittieren lassen. Nur so kann die Reisekranken-versicherung oder die Krankenkasse hinterher die Erstattungsmöglichkeiten prüfen. Bei der Erstattung ist die IKK classic wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen an deutsche Vertragssätze gebunden.
Eine Reisekrankenversicherung sollte auch einen eventuell notwendigen Rücktransport nach Hause enthalten. Denn die Kosten eines Krankenrücktransports dürfen die Krankenkassen nicht übernehmen. In Ländern, in denen die EHIC oder ein spezieller Anspruchsnachweis nicht gelten, ist eine Reisekrankenversicherung in jedem Fall empfehlenswert.
Wer im Urlaub krank wird, muss auch so schnell wie möglich seinen Arbeitgeber oder bei Arbeitslosigkeit die Agentur für Arbeit benachrichtigen. Auch die Krankenkasse braucht eine Information über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer. Dazu sollte der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.ikk-classic.de unter den Rubriken Leistungen + Service/ Leistungen von A bis Z/Reisekrankenversicherung. Ein Link führt zur Seite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung, wo es für viele Reiseländer Merkblätter mit wichtigen gesundheitsspezifischen Informationen gibt.
Wo gilt die Versichertenkarte?
Die europäische Versichertenkarte auf der Rückseite der Krankenkassenkarte gilt in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (Süd). In folgenden Ländern benötigen gesetzlich Krankenversicherte spezielle Anspruchsnachweise (Auslandskrankenscheine), die sie bei ihrer Kasse erhalten: Bosnien-Herzegowina (Anspruchsnachweis BH 6), Türkei (Anspruchsnachweis T/A 11) und Tunesien (Anspruchsnachweis TN/A 11).