Beratung und Service für das Handwerk

Informationen zu Ferienjobs

Handygebühren, Klamotten, Ausgehen und Kosmetika: Das Leben kann für Jugendliche ganz schön ins Geld gehen. Ferienjobs sind eine gute Chance, das Taschengeld aufzubessern und dabei gleich auch ein bisschen in die Arbeitswelt hineinzuschnuppern. Gleichzeitig sind Schüler-Aushilfen auch für Unternehmen eine gute Möglichkeit, personelle Engpässe auszugleichen.

Für einen Ferienjob müssen die Jugendlichen mindestens 15 Jahre alt sein. Innerhalb eines Kalenderjahres dürfen vollzeitschulpflichtige Jugendliche bis 18 Jahre in den Schulferien für maximal vier Wochen beschäftigt werden. Gefährliche und schwere Arbeiten sind dabei verboten, zum Beispiel das Bewegen schwerer Lasten, unfallgefährdete Tätigkeiten, Arbeiten in Hitze, Kälte, Nässe und Staub sowie der Umgang mit schädlichen Stoffen oder Arbeiten im Akkord.

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung (nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage) sind Schüler zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungsfrei. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht spielen dabei auch die wöchentliche Arbeitszeit und das monatliche Entgelt keine Rolle, betont Maritta Goll, Geschäftsführerin der IKK classic in der Region Nordschwarzwald. „Allerdings ist dabei immer an die zeitlichen Arbeitsbeschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu denken“, schränkt Goll ein.

Wie zur Sozialversicherung sind Schüler allgemeinbildender Schulen auch zur Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Jedoch sind die Jugendlichen während eines Ferienjobs im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung unfallversichert. Der Versicherungsschutz umfasst auch den direkten Weg von und zur Arbeitsstätte.

Dient der Ferienjob zur Überbrückung der Zeit bis zum Ausbildungsbeginn, muss der Arbeitgeber die Jugendlichen bereits wie Arbeitnehmer zur Sozialversicherung anmelden, erklärt Goll. Sie empfiehlt, grundsätzlich auch für Ferienjobs einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Arbeitgeber müssen auch für Schüler Entgeltunterlagen führen, zu denen auch eine Kopie der aktuellen Schulbescheinigung gehört: „So kann bei späteren Betriebsprüfungen die Schülereigenschaft nachgewiesen werden.“

Weitere Informationen finden sich auch unter www.ikk-classic.de