Ab 1. Juni sind im KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren und Bauen“ nur noch Sachverständige zugelassen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt werden. Dafür entfällt die vorhabensbezogene Unabhängigkeit: Wer auf der Liste steht, darf ab sofort sowohl beraten als auch umsetzen.
Eine gute Nachricht für das Handwerk: In den KfW-Förderprogrammen „Energieeffizient Sanieren und Bauen“ entfällt der Zankapfel der „vorhabensbezogenen Unabhängigkeit“. Ab sofort dürfen Energieberater aus dem Handwerk, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt werden, auch Projekte umsetzen, in denen sie als Sachverständige beratend tätig waren. Laut eigener Aussage wird die KfW ab sofort bei Einzelmaßnahmen die Nichteinhaltung des Unabhängigkeitskriteriums nicht weiter verfolgen, sondern von einer ordnungsgemäßen Planung und Durchführung des Sanierungsvorhabens ausgehen.
Allerdings wird die Eintragung in die Expertenliste ab Juni für alle Teile des Programms „Energieeffizient Sanieren und Bauen“ Pflicht: Eine Förderung wird nur noch gewährt, wenn der beteiligte Sachverständige auf der Liste steht. Eine vereinfachte Eintragung ist noch bis 30. September möglich.
Der Baden-Württembergische Handwerkstag wertet die Aussetzung der vorhabensbezogenen Unabhängigkeit als Erfolg und hofft, dass die L-Bank Baden-Württemberg, die mit ihren Programmen an die KFW-Richtlinien andockt, nach zieht und ebenfalls auf das Unabhängigkeitskriterium verzichtet.
Quelle: BWHT Mitglieder-Service