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Krankenversicherungskarten verlieren Gültigkeit

Derzeit wird die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) flächendeckend in Deutschland eingeführt. Sie löst die bisherige Krankenversichertenkarte ab. „Die Gültigkeit aller noch im Umlauf befindlichen alten KV-Karten endet – unabhängig vom darauf genannten Befristungsdatum – zum 31. Dezember 2013“, betont Maritta Goll, Regional-Geschäftsführerin der IKK classic. Darauf haben sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verständigt.

Ab dem 1. Januar 2014 ist die eGK der einzige Anspruchsnachweis gegenüber ärztlichen Leistungen. Voraussetzung für den Erhalt der neuen Karte ist ein aktuelles Passfoto, das bei allen Menschen ab 15 Jahren auf der Karte abgebildet wird. Nur wenige Personen (z.B. Pflegebedürftige) erhalten ihre eGK ohne Lichtbild. Das persönliche Foto verhindert Verwechslungen sowie den Missbrauch von Leistungen durch unberechtigte Dritte. Viele Krankenkassen bieten bei der Lichtbildanforderung neben dem klassischen Formular auch die Möglichkeit, ein Passfoto digital zu übermitteln.

Menschen, die ihrer Krankenkasse kein Passfoto zur Verfügung stellen, erhalten keine elektronische Gesundheitskarte und verfügen damit auch über keinen medizinischen Anspruchsnachweis. Falls der Patient nicht innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen Versicherungsnachweis von seiner Krankenkasse vorlegt, ist der Arzt berechtigt, eine Privatrechnung auszustellen und eine Vergütung zu verlangen. „Die Erstattung dieser Kosten ist kompliziert und mit erheblichem Mehraufwand verbunden“, gibt Goll zu bedenken. „Alle Personen, die ein Lichtbildformular benötigen oder die trotz eingesendetem Foto noch keine elektronische Gesundheitskarte bekommen haben, sollten sich deshalb an ihre Krankenkasse wenden.“