Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bei Beginn in 2025 wird von 12 auf 24 Monate verlängert. Dies geht aus der „Dritten Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung (3. KugBeV)“ hervor. Damit soll auf den deutlichen Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland reagiert werden. Mehr Infos hierüber erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.ikk-classic.de/gesund-machen/betrieb-aktuell/bezug-von-kurzarbeitergeld-wird-verlaengert
Quelle: IKKclassic Newsletter 25.02.2025
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